Barbara Resch wird vorgeschlagen

Pressemitteilung

07.12.2023 Barbara Resch dem Vorstand der IG Metall als Bezirksleiterin in Baden-Württemberg vorgeschlagen - Pressemitteilung

  • Gemeinsamer Prozess: Bezirkskommission Baden-Württemberg schlägt Barbara Resch als zukünftige Bezirksleiterin vor
  • Erste Vorsitzende der IG Metall Christiane Benner: "Über den Vorschlag wird der Vorstand der IG Metall im Januar beraten und entscheiden"

Frankfurt am Main - Die Bezirkskommission des Bezirks Baden-Württemberg hat in einem gemeinsamen Prozess mit der Ersten Vorsitzenden Christiane Benner Barbara Resch als zukünftige Bezirksleiterin vorgeschlagen.

Christiane Benner dazu: "Ich freue mich, dass ich eine zeitnahe Nachfolge für Roman Zitzelsberger empfehlen kann. Der Vorstand wird in seiner Klausur im Januar über die Anstellung von Barbara Resch als Bezirksleiterin final entscheiden."

"Ich freue mich sehr, dass im Beisein unserer Ersten Vorsitzenden Christiane Benner die Bezirkskommission Barbara Resch als meine Nachfolgerin vorgeschlagen hat. Eine sehr gute und schnelle Entscheidung. Insofern unterstütze ich einen möglichen schnelleren Stabwechsel zum 1.2.2024 ausdrücklich," so Roman Zitzelsberger.

Barbara Resch

Barbara Resch ist aktuell tätig als Tarifsekretärin in der Bezirksleitung Baden-Württemberg. Sie wird sich im Januar dem Vorstand der IG Metall vorstellen. Dieser entscheidet nach Vorschlag der Bezirkskommission über die Anstellung des Bezirksleiters oder der Bezirksleiterin.

Weitere Informationen:

Die Satzung der IG Metall legt fest: §16, Punkt 5:

[...] Die Bezirkskommission hat folgende Aufgaben:

a) Beratung gewerkschaftlicher Angelegenheiten innerhalb des Bezirks mit dem Bezirksleiter bzw. der Bezirksleiterin und den Bezirkssekretären und -sekretärinnen;

b) Prüfung der Bezirkskasse mindestens einmal im Quartal;

c) Beschwerden über die Tätigkeit des Bezirksleiters bzw. der Bezirksleiterin entgegenzunehmen, zu untersuchen und über das Ergebnis dem Vorstand Bericht zu erstatten. Die Entscheidung über die Beschwerde trifft der Vorstand;

d) Bewerbungen für die Stelle des Bezirksleiters bzw. der Bezirksleiterin und der Bezirkssekretäre bzw. -sekretärinnen mit dem Bezirksleiter bzw. der Bezirksleiterin zu prüfen und dem Vorstand geeignete Vorschläge zu unterbreiten. Der Vorstand entscheidet über die Anstellung.

Letzte Änderung: 07.12.2023