M+E TV z. tariflichen Zusatzgeld (T-ZUG)

TV T-ZUG

23.11.2021 Dieser Tarifvertrag tritt am 01.01.2019 in Kraft. Beschäftigte und Auszubildende (mit 6 Mo. Betriebszughörigkeit) haben je Kalenderjahr einen Anspruch auf tarifliches Zusatzgeld (T-ZUG).

2021_11_11_MuE_TV_T-ZUG

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Letzte Änderung: 12.09.2022

Rechtlicher Hinweis

Rechtsanspruch auf diesen Tarifvertrag haben nur Mitglieder der IG Metall.

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