Betriebsrenten
Fünf Wege - ein Ziel
Es gibt in Deutschland fünf verschiedene Arten der betrieblichen Altersvorsorge:
Direktzusage (Pensions- oder Versorgungszusage); Unterstützungskasse
Hier werden die Renten allein vom Arbeitgeber finanziert. Die begünstigten Beschäftigten müssen keine Beiträge leisten.
Direktversicherung
Sie ist eine besondere Form der Lebensversicherung, die der Arbeitgeber für seine Beschäftigten abschließt. Eine Beitragsbeteiligung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch Gehaltsumwandlung ist möglich und wird
steuerlich oder durch Zulage gefördert.
Pensionskasse
Die Kasse ist einer Versicherung ähnlich. Sie wird von einem oder mehreren Unternehmen getragen.
Pensionsfonds
Der Fonds ist der Pensionskasse ähnlich, ist aber freier in der Auswahl der Geldanlagen. Er zahlt lebenslange Altersrenten und kann auch Invaliditäts- und Hinterbliebenenrenten mit anbieten.
Quelle: Sozialpolitische Informationen vom 28.Juni 2001
Mehr Infos:Letzte Änderung: 31.10.2007