Das ändert sich 2018 für Arbeitnehmer

IG Metall

31.12.2017 Wir wünschen alles Gute für das neue Jahr! Es gibt 2018 wieder viele neue Regelungen für Arbeitnehmer - Rente, Steuer, Mindestlohn

Neues Jahr, neue Regeln - hier ein Überblick

Mindestlohn

2018 enden alle Übergangsfristen. Der gesetzliche Mindestlohn gilt dann ohne Ausnahme in allen Branchen. Für bestimmte Personengruppen gilt der Mindestlohn aber weiterhin nicht: Zum Beispiel für Azubis oder für Langzeitarbeitslose während der ersten sechs Monate einer neuen Beschäftigung nach Beendigung der Arbeitslosigkeit.

Höherer Mindestlohn im Elektrohandwerk

Im Elektrohandwerk steigt der Mindestlohn auf 10,95 Euro pro Stunde.

Beitragsbemessungsgrenzen

Die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung steigt auf 6500 Euro pro Monat (West) bzw. 5800 Euro (Ost). In der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich die Grenze auf 4425 Euro im Monat.

Versicherungspflichtgrenze

Die Versicherungspflichtgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung steigt auf 4950 Euro im Monat. Wer mehr verdient, kann sich - wenn er das für sinnvoll hält - privat versichern.

Rente

Der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung sinkt 2018 um 0,1 Punkte auf dann 18,6 Prozent. Für einen Durchschnittsverdiener bedeutet das eine Entlastung von 1,58 Euro pro Monat.

Erwerbsminderungsrente

Wer aus gesundheitlichen Gründen nur noch teilweise oder gar nicht mehr arbeiten kann, wird bei der Rente besser gestellt. Bisher wurde bei der Berechnung der Erwerbsminderungsrente unterstellt, dass die Betroffenen bis zum 62. Lebensjahr gearbeitet hätten. Dieser Zeitraum ("Zurechnungszeit") wird schrittweise auf das 65. Lebensjahr ausgedehnt. Wie viel ein Erwerbsgeminderter genau erhält, hängt vom Verdienst ab.

Steuererklärung

Ab 2018 haben Steuerzahler für die Abgabe der Steuererklärung zwei Monate mehr Zeit. Stichtag ist dann der 31. Juli und nicht mehr wie bisher der 31. Mai. Wer einen Steuerberater beauftragt hat für die Abgabe sogar Zeit bis zum Ende Februar des darauffolgenden Jahres. Belege müssen nicht mehr generell vorgelegt werden, sondern nur auf Nachfrage des Finanzamts.

Steuerfreibeträge

Der steuerliche Grundfreibetrag steigt auf 9000 Euro (für Ehe- oder Lebenspartner jeweils das Doppelte). Der Kinderfreibetrag steigt auf 4788 Euro.

Kindergeld

Das Kindergeld steigt auf 194 Euro für das erste und zweite Kind, auf 200 Euro für das dritte Kind und auf 225 Euro ab dem vierten Kind.

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Letzte Änderung: 30.12.2017