WIR. Die IG Metall

IG Metall

28.11.2017 Unsere Leistungen auf einen Blick - Die IG Metall bietet ihren Mitgliedern viele Leistungen und persönliche Beratung - Der DGB-Rechtsschutz ist nur ein Teil davon

Der Beitrag dafür: ein Prozent vom Bruttoeinkommen. Die Leistungen sind in der Satzung verankert und stehen allen Mitgliedern garantiert zu.

Ob im Betrieb, während der Ausbildung oder des Studiums, ob solo-selbstständig, erwerbslos oder in der Rente - mit unseren Leistungen und Kompetenzen verbessern wir die Arbeits- und Lebensqualität unserer Mitglieder. Unser Angebot umfasst Rechtsberatung und Rechtsschutz sowie Informationen zu Politik und Gesellschaft. Wir beraten und informieren aktuell in der Arbeits- und Lebenswelt und unterstützen unsere Mitglieder finanziell bei Streik und Maßregelung, bei Notfällen sowie bei einem Freizeitunfall und im Todesfall.

Nur ein Prozent vom Bruttoeinkommen

Beschäftigte und Auszubildende sowie Solo-Selbstständige zahlen als Mitgliedsbeitrag ein Prozent von ihrem Bruttoeinkommen. Für einen reduzierten Beitrag erhalten Studenten, Beschäftigte in Elternzeit, Erwerbslose und Rentner ebenfalls auf ihre Bedürfnisse abgestimmte Leistungen der IG Metall.

Rechtsschutz ist unsere Stärk

Bei arbeits- und sozialrechtlichen Auseinandersetzungen ist die DGB Rechtsschutz GmbH die größte Anbieterin Deutschlands. Sie bietet unseren Mitgliedern kostenlose Rechtsberatung und Prozessvertretung - wenn nötig durch alle Instanzen. Rechtsschutz gewähren wir bei arbeitsrechtlichen Differenzen, etwa beim Einkommen, bei Kündigung, bei Fragen zu Urlaub, Eingruppierung oder bei der Lohnfortzahlung.

Auch wenn es um Mutterschutz, betriebliche Altersversorgung, Abmahnung oder Arbeitszeugnis geht, ist die DGB-Rechtsschutz GmbH für unsere Mitglieder da. Sie berät kompetent zur Renten-, Erwerbslosen- oder der gesetzlichen Krankenversicherung. Mitglieder, die im Ausland arbeiten, haben ebenfalls Anspruch auf Rechtsschutz. Der Europäische Metallgewerkschaftbund (EMB) bietet bei Auslandsaufenthalten bis zu einem Jahr Beratungsleistungen an. Für Rechtsschutzfälle, die aus organisatorischer und agitatorischer Tätigkeit entstehen, besteht keine Karenzzeit. In allen anderen Fällen können Mitglieder den Rechtsschutz ab einer dreimonatigen Mitgliedschaft in Anspruch nehmen. Wer gewerkschaftlichen Rechtsschutz benötigt, meldet sich einfach bei seiner zuständigen regionalen IG Metall-Geschäftsstelle (Link).

Auch Solo-Selbstständige stehen mit der IG Metall nicht alleine da, wenn es ernst wird. Müssen zum Beispiel Ansprüche auf Honorare oder Werklöhne gerichtlich durchgesetzt werden, übernehmen wir die Kosten bis zu einer Höhe von 100 000 Euro. Aber auch Schadensersatzansprüche und Konventionalstrafen sind abgedeckt - jeweils bis zu einer Höhe von 30 000 Euro. Im Sozialrecht werden Solo-Selbstständige ebenfalls von der IG Metall vertreten - also gegenüber Krankenkassen, Rentenversicherung, Berufsgenossenschaften oder der Bundesagentur für Arbeit. Wir vertreten solo-selbstständige Mitglieder außergerichtlich und - falls nötig - selbstverständlich auch vor Gericht. Bei Urheber-, Marken- und Patentrechte übernehmen wir für Solo-Selbstständige eine einmalige Rechtsberatung durch einen Rechts- oder Patentanwalt.

Streikfall und Maßregelung

In betrieblichen Auseinandersetzungen findet sich nicht immer sofort ein Kompromiss. Wir weichen den Konflikten nicht aus, sondern setzen uns für gerechte Einkommen und bessere Arbeitsbedingungen ein. Um das zu erreichen, sind Streiks das äußerste Mittel. Die Politik und Durchsetzungsfähigkeit der IG Metall steht und fällt mit ihrer Streikfähigkeit. Streikende Mitglieder erhalten von der IG Metall Streikgeld.

Beschäftigte, die drei bis zwölf Monate Mitglied sind, erhalten in einer Streikwoche das Zwölffache ihres durchschnittlichen Mitgliedsbeitrags als Streikgeld. Bei zwölf bis sechzig Monaten IG Metall-Mitgliedschaft beträgt das Streikgeld das Dreizehnfache und bei über sechzig Monaten das Vierzehnfache des durchschnittlichen Beitrags.
Mit unserem "Leistungsrechner" (Link) können Sie ausrechnen, was Ihnen im Streikfall zusteht. Arbeitgeber versuchen immer wieder, Beschäftigte wegen ihrer Teilnahme an Tarifkonflikten und Streiks zu maßregeln, zum Beispiel durch Abmahnung, Kündigung oder Nichtzahlung von Prämien. Die IG Metall bietet ihren Mitgliedern nach Arbeitskämpfen eine Maßregelungsklausel, damit solche Abmahnungen zurückgenommen werden.

Wir unterstützen in schweren Situationen

Alle unsere Mitglieder, die sich in einer außerordentlichen Notlage befinden, können eine finanzielle Unterstützung beantragen. Sie wird unbürokratisch gewährt. In der Satzung der IG Metall sind die Kriterien für solche Notfälle aufgelistet. Auch im Todesfall helfen wir den Angehörigen so gut es geht. Die gesetzlichen Krankenkassen haben seit 2004 das Sterbegeld aus ihrem Leistungskatalog gestrichen. Im Todesfall erhalten Hinterbliebene von der IG Metall ein Sterbegeld.

Freizeit-Unfallversicherung

Die IG Metall bietet mit der Freizeit-Unfallversicherung eine ganz besondere Leistung. Bei einem Krankenhausaufenthalt von mindestens 48 Stunden infolge eines Freizeitunfalls zahlt die IG Metall eine einmalige Entschädigung bis zum 30fachen des durchschnittlichen Monatsbeitrags der letzten zwölf Monate, höchstens jedoch 51,13 Euro pro Krankenhaustag. Der Versicherungsschutz ist im Beitrag enthalten, besteht weltweit und erstreckt sich auf alle Unfälle außerhalb des Berufs. Das heißt, er gilt beim Surfen oder Klettern genauso wie beim Hobbygärtnern zu Hause. Die Benutzung sämtlicher Verkehrsmittel, vom Auto bis zum Flugzeug, ist mitversichert. Bei Vollinvalidität wird als einmalige Entschädigung der 500fache Monatsbeitrag bezahlt. Nach zwölfmonatiger Mitgliedschaft tritt die Freizeit- Unfallversicherung automatisch in Kraft.

metallzeitung und Weiterbildung gratis

Mitglieder erhalten zehnmal im Jahr die metallzeitung frei Haus. Sie bietet Berichte, Reportagen und Informationen über aktuelle gewerkschaftliche und politische Themen. Darüber hinaus gibt es zu vielen wichtigen Themen Infobroschüren und Online-Angebote. Für unsere Mitglieder selbstverständlich kostenlos. Schulabgänger und Berufsanfänger informieren wir online zu Berufswahl, Bewerbung und zum Berufseinstieg. Unsere Mitglieder können sich mit dem umfassenden Seminarangebot gewerkschaftlich, betrieblich und persönlich weiterbilden. Die Seminarteilnahme ist für Mitglieder kostenfrei. Die Bibliothek in unserer Zentrale in Frankfurt ist auch für die interessierte Öffentlichkeit zugänglich.

Gerne können Sie sich das Info-Paket bestellen (Link)
Die Satzung der IG Metall und die Tariferfolge seit 1956 finden Sie im Anhang.

Anhänge:

Satzung der IG Metall

Satzung der IG Metall

Dateityp: PDF document, version 1.6

Dateigröße: 514.96KB

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Tariferfolge der IG Metall

Tariferfolge der IG Metall

Dateityp: PDF document, version 1.5

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Letzte Änderung: 28.11.2017