Sozialwahl 2017

Sozialwahl 2017

24.04.2017 So funktioniert die Sozialwahl - FILM - Und alle wichtigen Fragen und Antworten rund um die Sozialwahl 2017

Die Sozialwahl ist eine der größten Wahlen des Landes: Millionen Menschen können bei ihrer Renten- oder Krankenversicherung mitbestimmen. Unser Video erklärt wie die Sozialwahl funktioniert und warum sie wichtig ist.

Sozialwahl - wie funktioniert das eigentlich?

Ob Kranken-, Pflege-, Renten- oder Unfallversicherung: Die Bürger können in den Sozialversicherungen mitbestimmen. Alle sechs Jahre wählen sie ihre Vertreter. Die zehn wichtigsten Fragen zur Sozialwahl.

Wer wird bei der Sozialwahl gewählt?

Bei der Sozialwahl wählen die Versicherten die Mitglieder der höchsten Entscheidungsgremien bei der Kranken-, der Pflege-, der Renten- und der Unfallversicherung. Das ist der Verwaltungsrat bei den Krankenkassen oder die Vertreterversammlung bei den anderen Sozialversicherungen. Diese "Versichertenparlamente" stellen den Haushaltsplan auf, wählen den hauptamtlichen Vorstand bzw. die Geschäftsführung und entscheidet zum Beispiel über neue Versorgungsmodelle oder die Qualität von Reha-Leistungen. In den Selbstverwaltungsgremien sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils mit gleicher Stärke vertreten. Ausnahme: einige wenige Ersatzkassen, bei denen es nur Arbeitnehmervertreter gibt.

Wie wird gewählt?

Es gibt zwei Verfahren, nach denen die Vertreter bestimmt werden:

Bei den Wahlen mit Wahlhandlung, den so genannten "Urwahlen", werden die Versicherten zur Wahl aufgerufen.

Bei den Wahlen ohne Wahlhandlung handeln bei den meisten Sozialversicherungsträgern die bisher beteiligten Organisationen aus, wer in den kommenden sechs Jahren weiter im Amt bleiben, wer ausscheiden und wer neu hinzukommen soll. Das sind so genannte "Friedenswahlen". Es werden nicht mehr Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als im Verwaltungsrat vertreten sein können. Mit Ablauf des Wahltages am 31. Mai 2017 gelten diejenigen als gewählt, die vom Listenträger vorgeschlagen wurden. Diese Form der Wahl ist gesetzlich möglich und vom Bundesverfassungsgericht legitimiert.

Wie werden die Vertreter der Arbeitgeber gewählt?

Auf der Arbeitgeberseite gibt es nur die so genannten "Friedenswahlen". Hier einigen sich die Arbeitgeberverbände auf ihre Kandidatinnen und Kandidaten.

Wo gibt es Wahlen mit Wahlhandlung?

Per Briefwahl gewählt werden die Versichertenvertreter bei:

  • Deutschen Rentenversicherung Bund
  • Deutsche Rentenversicherung Saarland
  • Techniker Krankenkasse
  • Barmer GEK
  • DAK Gesundheit
  • Kaufmännische Krankenkasse (KKH)
  • Handelskrankenkasse (hkk)
  • BKK RWE

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind die Mitglieder der Sozialversicherungen, bei denen es Wahlhandlungen gibt. Bei den Krankenkassen wählen die Mitglieder, die Beitrag zahlen. Familienversicherte wählen nicht.

Auch junge Menschen ab 16 Jahren dürfen wählen (Stichtag 01.01.2017), sofern sie eigenständig versichert sind (z. B. als Azubi ), also nicht familienversichert. Menschen ohne deutschen Pass können bei der Sozialwahl zwar wählen, aber nicht kandidieren.

Hinweis für Grenzgänger:
Wahlberechtigte mit Wohnsitz oder ge­wöhn­lichem Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland können an der Wahl bei der Rentenversicherung nur teilnehmen, wenn sie dort einen Antrag stellen. Der Antrag kann bis 24.04.2017 gestellt werden. Ein Muster-Schreiben gibt es hier.

Krankenkassen schicken die Wahlbriefe auch ins Ausland.

Wie und wann wird gewählt?

Die Stimmabgabe erfolgt durch Briefwahl. Die Wahlberechtigten bekommen von ihren Sozialversicherungen bereits im April 2017 einen Brief, der die Wahl ankündigt. Vom 24. April bis 11. Mai 2017 erhalten die Versicherten ihre Wahlunterlagen per Post: Das sind der Stimmzettel und der Wahlumschlag. Der ausgefüllte Stimmzettel muss in dem verschlossenen Wahlumschlag per Post verschickt und bis zum Wahltag, dem 31. Mai 2017, beim zuständigen Wahlausschuss eingegangen sein.

Wie hoch ist die Wahlbeteiligung?

Bei der letzten Sozialwahl 2011 haben etwa 30 Prozent der Wahlberechtigten gewählt. Obwohl die Sozialversicherungsträger in ihren Medien und auf Plakaten darauf hinweisen, sind die Sozialwahlen in der Bevölkerung relativ unkannt. Viele wissen nicht, was die Selbstverwaltung ist. Die Gewerkschaften, die ebenfalls kandidieren, informieren umfassend im Internet und in den Betrieben. Helfen Sie mit, die Sozialwahlen bekannt zu machen! Gewerkschaften stellen Infomaterial zur Verfügung.

Welche Kandidaten können gewählt werden?

Gewählt werden Listen. Das heißt, auf dem Wahlzettel stehen keine Personen, sondern die Namen von Organisationen, die Kandidaten in die Selbstverwaltung entsenden wollen. Das sind in der Regel Gewerkschaften, aber auch Christliche Arbeitnehmerorganisationen oder andere Gemeinschaften, in denen sich Versicherte organisiert haben. Die Versicherungsträger informieren ihre Mitglieder ab April 2017 über die zugelassenen Listen und Kandidatinnen und Kandidaten.

Die IG Metall kandidiert eigenständig bei der Rentenversicherung Bund, bei der Techniker Krankenkasse und der Barmer GEK und der DAK-Gesundheit, bei der Metall Berufsgenossenschaft Holz und Metall und der Berufsgenossenschaft Energie, Textil, Elektro, Medienerzeugnisse. Bei anderen Kassen und bei regionalen Rentenversicherungen kandidiert die IG Metall auf Gemeinschaftslisten des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB).

Was muss ich tun, wenn ich selbst als Versichertenvertreter kandidieren möchte?

Für die Sozialwahl 2017 ist die Aufstellung der Kandidatinnen und Kandidaten beendet. Es gibt jedoch Möglichkeiten, auch vor der nächsten Sozialwahl einzusteigen. Junge Menschen, die sich sozialpolitisch engagieren wollen, sind willkommen, besonders Frauen. Sie können zum Beispiel in einem Regionalbeirat, als Vertrauensperson bzw. Versichertenberater oder in einem Widerspruchsausschuss mitarbeiten. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gewerkschaft oder bei Ihrer Krankenkasse oder Rentenversicherung.

Ist die Arbeit in der Selbstverwaltung ehrenamtlich oder gibt es Geld?

Wer als Vertreter der Versicherten gewählt wird, arbeitet ehrenamtlich. Der Arbeitgeber muss ihn oder sie für diese Tätigkeit freistellen und gegebenenfalls Verdienstausfall zahlen. Etwa 50 bis 60 Euro Sitzungsgeld gibt es pro Sitzungstag, der Vorsitzende erhält das Doppelte. Außerdem werden Reisekosten erstattet. Ehrenamtliche Versichertenberater erhalten eine Aufwandspauschale.

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FILM - Die IG Metall erklärt die Sozialwahl 2017

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FILM - Sozialwahl 2017 - mp.4

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Letzte Änderung: 09.06.2017