Kontraktlogistik - Kooperation IGM-verdi

IG Metall - Kontraktlogistik

12.01.2016 IG Metall und ver.di vereinbaren Kooperation

Die Industrieproduktion wird immer komplexer. Regelmäßig stellt sich die Frage, welche Gewerkschaft eigentlich für bestimmte Betriebe zuständig ist. Die IG Metall und ver.di ziehen nun klare Linien - im Interesse der Beschäftigten.

Ein Autobauer baut Autos heute längst nicht mehr alleine. Die Produktion wird in immer kleinere Teile zerlegt. Auf dem Werksgelände sind die verschiedensten Firmen im Auftrag des Autobauers tätig: Leiharbeitsfirmen, Entwicklungsdienstleister - und immer häufiger sogenannte Kontraktlogistiker. Sie verteilen Fahrzeugteile an die Montagelinien des Autobauers oder montieren zunehmend sogar selbst Teile vor: Räder, Armaturenbretter oder Achsen - eigentlich klassische Industriearbeit.

Für die Beschäftigten haben Auslagerung und Zergliederung oft negative Folgen: kein Tarifvertrag, schlechtere Bezahlung, längere Arbeitszeiten. Um die Interessen aller Beschäftigten wirksam zu vertreten, müssen Gewerkschaften eng kooperieren. Sie müssen sich abstimmen und klären, wer für welche Betriebe zuständig ist. Innerhalb der Wertschöpfungskette sind Abgrenzungen zwischen Produktion und Dienstleistungen oft schwierig.

Gemeinsame Stärke nutzen

Die IG Metall und die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di unternehmen nun einen entscheidenden Schritt: Sie treffen eine Kooperationsvereinbarung. Link
Damit werden die Organisations- und die Tarifzuständigkeit für Unternehmen der industriellen Kontraktlogistik geklärt. Und zwar in den Branchen Automobil- und Fahrzeugbau, Stahl, Luft- und Raumfahrt sowie Schiffbau.

Die IG Metall ist demnach zuständig:

  • wenn ein Kontraktlogistiker seine Tätigkeit auf dem Werksgelände eines Betriebs erbringt, der in den Organisationsbereich der IG Metall fällt.
  • wenn ein Kontraktlogistiker seine Tätigkeit zu mehr als 75 Prozent für einen Endkunden erbringt, der in den Organisationsbereich der IG Metall fällt.
  • wenn bei einem Kontraktlogistiker produktive Tätigkeiten (Fertigung, Montage) mehr als 50 Prozent der Gesamttätigkeiten ausmachen.

ver.di ist zuständig:

  • wenn ein Kontraktlogistiker mehrere Endkunden bedient und keiner von ihnen einen Anteil von 75 Prozent erreicht (Ausnahme: Fertigung/Montage mehr als 50 Prozent).
  • wenn ein Kontraktlogistiker ausschließlich logistische Tätigkeiten erbringt und gegenüber dem Kunden nicht weisungsgebunden ist.

In der Automobilindustrie grenzen IG Metall und ver.di ihre Zuständigkeiten zudem für spezielle Tätigkeiten ab. Der Versand von Fahrzeugen ist Sache von ver.di. Für das Ersatzteil-Geschäft von IG Metall-Betrieben ist die IG Metall zuständig.

Für Betriebe, bei denen die Zuordnung unklar ist, wird ein dreistufiges Verfahren etabliert, mit dem IG Metall und ver.di ihre Zuständigkeit klären.

In der gemeinsamen Erklärung zur Kooperationsvereinbarung von IG Metall und ver.di heißt es:

"Durch die solidarische Abstimmung zwischen ver.di und IG Metall sollen mögliche Divergenzen zwischen unseren Organisationen verhindert und ein gemeinsames Vorgehen im Sinne der Beschäftigten gestärkt werden. (...) Gemeinsam wollen wir dem Missbrauch von Werkverträgen entgegentreten. Zusammen wollen wir faire Bezahlung und gute Arbeitsbedingungen im Bereich der Kontraktlogistik und darüber hinaus sicherstellen."

Eine ähnliche Kooperationsvereinbarung hatte die IG Metall Anfang 2015 bereits mit den Gewerkschaften EVG, IG Bau und IG BCE abgeschlossen. Link

Letzte Änderung: 12.01.2016