Das ändert sich 2016 für Arbeitnehmer

IG Metall

03.01.2016 Rente, Steuern, Krankenkasse - Mit dem Jahreswechsel treten zahlreiche neue Regeln in Kraft. Viele davon betreffen Arbeitnehmer - manche bringen bares Geld, andere sind weniger vorteilhaft

Entlastung für Steuerzahler

Der Grundfreibetrag für die Einkommensteuer steigt 2016 um 180 Euro auf 8652 Euro. Zudem verschieben sich die Eckwerte des Einkommensteuertarifs pauschal um 1,48 Prozent, um dem Kaufkraftverlust durch die sogenannte "kalten Progression" entgegenzuwirken.

Rente

Die Renten steigen ab Juli 2016 voraussichtlich um 4,3 Prozent im Westen und rund fünf Prozent im Osten. Die genaue Erhöhung wird erst im Frühjahr festgelegt. Der Rentenbeitrag bleibt stabil bei 18,7 Prozent. Die IG Metall will erreichen, dass auch das Rentenniveau wieder angehoben wird.

Rentenbesteuerung

Der steuerpflichtige Rentenanteil steigt 2016 von 70 auf 72 Prozent. Dieser Anteil gilt für im Jahr 2016 neu hinzukommende Rentnerjahrgänge. Bei Bestandsrenten bleibt der festgesetzte steuerfreie Rentenanteil gleich.

Krankenkasse

Arbeitnehmer müssen 2016 mit höheren Kassenbeiträgen rechnen. Viele Kassen werden ihren Zusatzbeitrag erhöhen. Dieser muss von den Arbeitnehmern alleine geschultert werden. Im Schnitt werden die Zusatzbeiträge auf 1,1 Prozent steigen. Der durchschnittliche Gesamtbeitrag wird dann bei 15,7 Prozent des Bruttoentgelts liegen. Die genaue Höhe des Zusatzbeitrags für jede Krankenkasse hier Link. Die IG Metall setzt sich dafür ein, dass die Gesundheitskosten wieder paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen werden.

Beitragsbemessungsgrenzen

Gut verdienende Arbeitnehmer müssen etwas höhere Sozialabgaben zahlen. Die Beitragsbemessungsgrenzen, bis zu denen Sozialbeiträge aufs Gehalt fällig werden, steigen: bei der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung von derzeit 4125 Euro auf 4237,50 Euro im Monat, bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung wird sie im Westen von 6050 auf 6200 Euro angehoben, im Osten auf 5400 Euro.

Freibeträge

Arbeitnehmer, die demnächst hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen erwarten, können beim Finanzamt einen Freibetrag beantragen. Dadurch wird bei der monatlich fälligen Lohnsteuer ein zu hoher Steuerabzug vermieden. Ab 2016 gelten diese Freibeträge für zwei Jahre. Bislang mussten Steuerzahler sie jedes Jahr neu beantragen.

Kindergeld

Das Kindergeld steigt 2016 um zwei Euro je Kind. Für das erste und zweite Kind liegt es dann bei monatlich 190 Euro, für das dritte bei 196 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind bei jeweils 221 Euro.

Achtung: Ab 2016 muss in jedem Kindergeld-Antrag die Steuer-ID des Antragsstellers angegeben werden. Wer bereits Kindergeld bezieht, muss die Steuer-ID an die Familienkasse melden.

Kinderzuschlag

Geringverdiener erhalten einen höheren Kinderzuschlag: Er steigt um 20 Euro auf 160 Euro.

Unterhalt

Bei Unterhaltszahlungen können 180 Euro zusätzlich als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden. Laut Steuerzahlerbund können Unterhaltszahlungen an geschiedene oder dauernd getrennt lebende Ehepartner bis zu einem Betrag von 13 805 Euro pro Jahr als Sonderausgaben abgesetzt werden.

Pflege

Ab 2016 können pflegende Angehörige eine Beratung in Anspruch nehmen. Wer bei der Pflegeversicherung Leistungen beantragt, erhält automatisch ein Beratungsangebot.

Meister-Bafög

Handwerker, die sich zum Meister fortbilden, erhalten nach Angaben der Verbraucherzentralen ab 1. August höhere Zuschüsse. Die Beiträge zum Unterhalt steigen von 697 auf 760 Euro im Monat (Alleinstehende).

Für Verheiratete mit einem Kind steigt der maximale Unterhaltsbeitrag von 1222 auf 1238 Euro, bei zwei Kindern von 1332 auf 1473 Euro. Alleinerziehende erhalten künftig maximal auf 1003 Euro im Monat und zusätzliche einen einkommensunabhängigen Zuschlag für Kinderbetreuung in Höhe von 130 Euro (bislang 113 Euro).

Bafög

Die Bafög-Sätze Link steigen mit Beginn des Schuljahres 2016 beziehungsweise ab dem Wintersemester 2016/2017. Studierende mit eigener Wohnung erhalten dann maximal 735 Euro im Monat.

Was sich sonst noch ändert:

Billiger Telefonieren

Ab 30. April 2016 wird das Telefonieren und Internet-Surfen im europäischen Ausland billiger. Die EU begrenzt die Höhe der Roaming-Gebühren. Anbieter dürfen für Verbindungen im Ausland dann höchstens fünf Cent pro Minute zusätzlich zum Inlandstarif fordern (zwei Cent pro SMS). Bei Internetnutzung ist der Roaming-Aufschlag auf fünf Cent pro Megabyte begrenzt.

IBAN wird verpflichtend

Bei der Umstellung auf die neuen europaweiten Kontonummern IBAN endet die letzte Schonfrist für Verbraucher. Ab 1. Februar müssen sie die IBAN bei Überweisungen zwingend benutzen.

Teurere Briefe

Zum Jahreswechsel erhöht die Deutsche Post das Porto für Standardbriefe von 62 auf 70 Cent, Einschreiben und Maxibriefe werden ebenfalls teurer. Das Porto für Postkarten sowie Groß- und Kompaktbriefe im Inland bleibt unverändert.

Rückgabe von Elektrogeräten

Ab 24. Juli 2016 müssen Elektronik-Ketten und andere größere Fachhändler ausrangierte Elektrogeräte von Verbrauchern zurückzunehmen. Auch Online-Händler müssen entsprechende Möglichkeiten anbieten. Kleinere Geräte müssen in jedem Fall angenommen werden, größere Artikel wie Kühlschränke nur beim Kauf eines neuen Geräts.

Letzte Änderung: 03.01.2016