JAV/BR-Konferenz am 15.06.2015
Zu den Aufgaben der Jugend- und Auszubildendenvertretung gehört es, Anregungen von Auszubildenden und dual Studierenden entgegenzunehmen - insbesondere in Fragen der Berufsbildung, der Übernahme. So sieht es das
Betriebsverfassungsgesetz vor.
Was aber heißt das konkret? Wie kann der Übernahmeprozess betrieblich erfolgreich in Gang gesetzt werden? Wie kann die JAV gemeinsam mit dem Betriebsrat für eine hochwertige Berufsausbildung und ein attraktives Studium
aktiv werden?
Eine gute Ausbildung ist auch ein entscheidender Beitrag zur Fachkräftesicherung in Deutschland und damit ein entscheidender Wettbewerbsvorteil im internationalen Vergleich.
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Letzte Änderung: 08.07.2015