IG Metall Pressemitteilung 41/2014

IG Metall Pressedienst

13.11.2014 Warnstreiks in Baden-Württemberg zeigen Wirkung - Tarifabschluss beschert Beschäftigten der westdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie mehr Geld und regelt Altersteilzeit

Stuttgart - Der Tarifabschluss für die westdeutsche Textil- und Bekleidungsindustrie beteiligt die rund 100 000 Beschäftigten der Branche an der wirtschaftlichen Situation der Branche und erleichtert ihnen das Ausgleiten in den früheren Ruhestand.

Martin Sambeth, bei der IG Metall Baden-Württemberg zuständig für die Textil- und Bekleidungsindustrie: "Dazu haben die Warnstreiks in Baden-Württemberg entscheidend beigetragen, ich möchte mich ausdrücklich bei allen Kolleginnen und Kollegen für ihr großes Engagement und ihre Kampfbereitschaft in den vergangenen zwei Wochen bedanken."

Martin Sambeth

Seit Ablauf der Friedenspflicht Ende Oktober hatten im Südwesten 3200 Beschäftigte aus 28 Betrieben die Forderung nach fünf Prozent mehr Lohn und Gehalt unterstützt. Insgesamt beteiligten sich bundesweit fast 12 000 Beschäftigte an Kundgebungen und Protestaktionen.

Nach zwei ergebnislosen Verhandlungen wurde in der Nacht zum Donnerstag in der dritten Runde in Nordrhein-Westfalen folgendes Ergebnis erzielt: Für die Monate Januar bis Mai 2015 erhalten die Beschäftigten Einmalzahlungen in Höhe von jeweils 60 Euro, Auszubildende bekommen jeweils 30 Euro. Die Einmalzahlungen können je nach Situation des Betriebes gestrichen, gekürzt, verschoben oder auch verdoppelt werden.

Ab 1. Juni 2015 steigen die Entgelte monatlich um einen tabellenwirksamen Festbetrag in Höhe von 60 Euro (Ausbildungsvergütungen plus 30 Euro monatlich). Am 1. Juni 2016 folgt eine Erhöhung für alle um 2,4 Prozent. Das Urlaubsgeld steigt 2015 und 2016 ebenfalls jeweils um 2,4 Prozent. Der Tarifvertrag läuft bis zum 31. Januar 2017.

IG Metall - TuB

"Eine Entgelterhöhung für die Beschäftigten war überfällig", erklärte Sambeth nach dem Abschluss. Der gefundene Kompromiss aus einer Kombination von Einmalbeträgen und tabellenwirksamen Erhöhungen sei der differenzierten konjunkturellen Situation in der Branche geschuldet.

Zudem haben sich die Tarifvertragsparteien auf eine verpflichtende Altersteilzeit-Regelung bis Ende 2016 geeinigt. Demnach können bis zu zwei Prozent der Beschäftigten eines Betriebes Altersteilzeit in Anspruch nehmen. In dieser Zeit wird das Entgelt vom Arbeitgeber um 475 Euro im Monat aufgestockt. "Damit können sich endlich auch Beschäftigte in den unteren Ent-geltgruppen Altersteilzeit leisten", sagte Sambeth. Letztere ist im Blockmodell oder in klassischer Teilzeit möglich und kann ab 60 Jahren beantragt werden.

Ab dem morgigen 14. November diskutieren die regionalen Tarifkommissionen das Ergebnis, bis 12. Dezember läuft die Erklärungsfrist.

Letzte Änderung: 13.11.2014