Wahl - Schwerbehindertenvertretung FILM
Dauer: 5.22 min.
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Im Oktober und November wählen schwerbehinderte und gleichgestellte Beschäftigte ihre Schwerbehindertenvertretungen (SBV).
Die SBV besteht aus einer Vertrauensperson und einem oder mehreren Stellvertretern. Gewählt wird in Betrieben ab fünf Wahlberechtigten.
Eine gute SBV nutzt allen: Die Vertreter kümmern sich um die Interessen der schwerbehinderten Beschäftigten im Betrieb. Sie tragen dazu bei, Arbeitsplätze zu schaffen oder zu sichern und engagieren sich für die
Integration und Rehabilitation von Menschen mit Handicaps.
Letzte Änderung: 29.10.2014