Die neuen Auszubildenden kommen

IG Metall - Ausbildung

02.09.2014 Herzlich Willkommen in der Ausbildung: Vieles gibt es zu beachten - Die IG Metall beantwortet die wichtigsten Fragen

Mit dem Ausbildungsstart ändert sich für Jugendliche der Alltag ganz entscheidend. Den neuen Azubis drängen sich damit viele Fragen auf: Was darf ich, was darf ich nicht? Worauf muss ich achten? An wen kann ich mich wenden, falls es Probleme gibt? Die IG Metall beantwortet die wichtigsten Fragen.

Auszubildende haben Pflichten im Betrieb - aber auch klare Rechte: Sie müssen keine Arbeiten machen, die nicht zur Ausbildung gehören. Und sie haben Anspruch auf qualifizierte Ausbilder.

Rechte ...
Für jeden Beruf existiert eine Ausbildungsordnung, die auch Grundlage für den Ausbildungsplan des Betriebs ist. Dort steht genau drin, was ein Azubi zu welchem Zeitpunkt lernen muss. Zudem müssen im Betrieb Fachleute zur Seite stehen. Das heißt, ausbilden darf nur, wer dazu geeignet ist, etwa der Meister im Handwerksbetrieb. Der Ausbilder oder die beauftragte Person muss aber auch persönlich geeignet sein und pädagogische Fähigkeiten
besitzen.

... und Pflichten
Ein Azubi muss die übertragenen Aufgaben sorgfältig ausführen. Diese Tätigkeiten dürfen dabei nicht das Können oder die körperlichen Kräfte des Auszubildenden übersteigen und müssen immer dem Ausbildungsziel dienen. Gerade zu Ausbildungsbeginn können Fehler passieren. Entsteht dabei ein Schaden, kann der Chef den Azubi unter Umständen haftbar machen. Allerdings nur, wenn er grob fahrlässig handelt, das heißt wenn er leichtfertig offensichtliche Sorgfaltspflichten missachtet, etwa indem er alkoholisiert arbeitet. Das gilt auch für Werkzeuge, Material und Maschinen. Gehe deshalb sollten Auszubildende mit allen Geräten vorsichtig und pfleglich umgehen.

Jugend

Probezeit
Die Probezeit dauert ein bis maximal vier Monate. Während der Probezeit können sowohl Azubi als auch Betrieb von heute auf morgen und ohne Begründung das Ausbildungsverhältnis kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

Ausbildungsplatzwechsel
Auszubildende können kündigen oder einen Aufhebungsvertrag vereinbaren und ihre Ausbildung in einem anderen Unternehmen fortsetzen. Sie sollten aber erst dann kündigen, wenn sie einen neuen Betrieb gefunden haben, der sie übernimmt. Wenn der Arbeitgeber mit ihrem Weggang nicht einverstanden ist, brauchen Auszubildende einen gravierenden Grund für eine fristlose Kündigung.

Schlechte Ausbildung?
Ausbilder müssen Azubis entsprechend des Ausbildungsrahmenplans und des betrieblichen Ausbildungsplans aktiv ausbilden. Sie müssen dafür sorgen, dass die Auszubildenden das Ausbildungsziel in der dafür vorgesehenen Zeit erreichen können. Ausbildungsfremde Arbeiten wie Putzen oder endlose Routinetätigkeiten haben in der Ausbildung nichts zu suchen und stellen nach Paragraf 102 Berufsbildungsgesetz eine Ordnungswidrigkeit dar. Die IG Metall rät: Wer nicht richtig ausgebildet wird, sollte sich unbedingt wehren, da sonst das Ausbildungsziel nicht erreicht werden kann.

Überstunden
Überstunden sind in der Ausbildung nicht vorgesehen. Auszubildende erlernen in erster Linie ihren Beruf - und dazu reicht die vertraglich festgelegte Ausbildungszeit aus. Wenn sie Überstunden machen, muss sich der Betrieb an die Regeln des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Arbeitszeitgesetzes halten. Der Ausbildungsbetrieb muss alle Überstunden der oder dem Azubi mit entsprechendem Zuschlag vergüten oder in Freizeit ausgleichen.

Urlaub
Im Ausbildungsvertrag steht, wie viel Urlaub es pro Jahr gibt. Die IG Metall-Tarifverträge sehen 30 Tage Urlaub vor. Der Jahresurlaub ist im laufenden Kalenderjahr zu nehmen, davon muss der Arbeitgeber mindestens zwei Wochen am Stück gewähren. Die IG Metall rät, den Urlaubsantrag frühzeitig schriftlichen zu stellen. Darauf muss der Arbeitgeber innerhalb eines Monats reagieren.

Jugend

Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung ist in Tarifverträgen vereinbart. Wie hoch sie in den einzelnen IG Metall-Branchen sind - darüber gibt die IG Metall-Tarifinfo einen Überblick. Ist der Betrieb nicht tarifgebungen, muss die Vergütung angemessen sein. Azubis in einer normalen dualen Ausbildung haben Anspruch auf mindestens 80 Prozent der üblichen tariflichen Vergütung, in einer überbetrieblichen Ausbildung auf mindestens 55 Prozent.

Finanzielle Hilfen
Wenn das Geld nicht reicht, können Auszubildende bei der Arbeitsagentur eine Berufsausbildungsbeihilfe beantragen. Eltern von Azubis unter 25 Jahren erhalten außerdem weiterhin Kindergeld, solange sie in der Ausbildung sind. Wenn Azubis nicht mehr zu Hause wohnen und den Eltern keine Kosten entstehen, müssen sie ihren Kindern das Kindergeld auszahlen.

Übernahme
Seit 2012 haben Ausgelernte einen tariflichen Anspruch auf die unbefristete Übernahme nach der Ausbildung. Diese setzte die IG Metall durch in der Metall- und Elektrobranche, in der Eisen- und Stahlindustrie, in der Holz- und Kunststoffbranche sowie in vielen Handwerksbereichen. In Betrieben, in denen diese Tarifverträge gelten, haben Auszubildende, die IG Metall-Mitglied sind, Anspruch auf unbefristete Übernahme. In diesem Falle muss der Betriebsrat gemeinsam mit dem Arbeitgeber den Personalbedarf feststellen und planen, wie viele Ausgelernte in ein festes Arbeitsverhältnis übernommen werden. Wenn nach dieser Personalbedarfsplanung feststeht, dass eine unbefristete Übernahme möglich ist, besteht ein Anspruch darauf. Auch wenn der Betrieb über Bedarf ausbildet, haben Ausgelernte einen Anspruch darauf, mindestens für ein Jahr beschäftigt zu werden - es sei denn, Betriebsrat und Arbeitgeber haben dazu etwas anderes vereinbart.

Abmahnung
Mit einer Abmahnung signalisiert der Ausbilder dem Azubi, dass er mit der Leistung oder dem Verhalten nicht zufrieden ist. Einer Kündigung müssen mindestens zwei Abmahnungen vorausgehen. Die IG Metall rät, den Inhalt der Abmahnung genau zu prüfen und eine Gegendarstellung zu verfassen, falls sie unberechtigt ist. Auf alle Fälle den Betriebsrat oder die IG Metall einschalten.

Noch Fragen?
Grundsätzlich gilt bei allen Fragen rund um die Ausbildung: Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV), der Betriebsrat und die IG Metall helfen kompetent und auch gerne weiter. Davon sollten sich Azubis gleich am Anfang überzeugen und eine Mitgliedschaft in der IG Metall erwägen.

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Was macht die JAV außerdem noch?
Die JAV vertritt alle Auszubildenden im Betrieb. Sie achtet darauf, dass der Arbeitgeber alle Gesetze, Vorschriften und Tarifverträge, die die Azubis betreffen, einhält. Die JAV kümmert sich um die Probleme der Auszubildenden, erarbeitet Lösungen und beantragt Maßnahmen, die die Ausbildung verbessern.

Letzte Änderung: 02.09.2014