IG Metall Pressedienst 30/2014

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08.08.2014 IG Metall Baden-Württemberg begrüßt Arbeitgebervorschlag zu Vollbeschäftigung und Qualifizierung - Bildungszeitgesetz ist sinnvolle Ergänzung

Stuttgart - Die IG Metall Baden-Württemberg begrüßt den von den Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbänden im Südwesten präsentierten Vorschlag für einen "Pakt für dauerhafte Vollbeschäftigung" sowie weitergehende Anstrengungen zur Förderung und Qualifizierung von Jugendlichen und An- und Ungelernten. "Wir finden es hervorragend, dass sich die Arbeitgeber umfangreiche Gedanken machen, wie sie die Qualifizierung in der baden-württembergischen Wirtschaft vorantreiben können", sagte Roman Zitzelsberger, Bezirksleiter der IG Metall im Südwesten. Nach wie vor erfolge der Zugang zu Weiterbildung auch in Baden-Württemberg selektiv, die Verlierer seien insbesondere An- und Ungelernte. Das hat nicht zuletzt die Beschäftigtenbefragung der IG Metall gezeigt. "Es freut uns, wenn die Arbeitgeber diese Politik ändern. Die verschiedenen Vorschläge werden wir wohlwollend und eingehend prüfen", sagte Zitzelsberger.

Die Vorschläge gingen in die richtige Richtung. Zu einem Pakt für Vollbeschäftigung, angeregt von der früheren Chefin der Arbeitsagentur im Südwesten, Eva Strobel, hatte die Gewerkschaft bereits vor Wochen Zustimmung signalisiert. Das Dialogangebot der Arbeitgeber werde die IG Metall deshalb gern annehmen und dabei das umfangreiche Know how ihrer Betriebsräte in Aus- und Weiterbildungsfragen einbringen.

Nicht nachvollziehbar ist aus Sicht der IG Metall, warum die Pläne der Arbeitgeberseite im Widerspruch zu einem Bildungszeitgesetz stehen sollen. Zitzelsberger: "Das ist im Gegenteil eine sinnvolle Ergänzung, da ein solches Gesetz nicht nur berufliche, sondern auch politische Bildung fördert und zudem zum Ehrenamt befähigt." Davon würden auch die Arbeitgeber profitieren. "Schließlich legen die Menschen in den 5 Tagen Bildungsfreistellung nicht die Füße hoch, sondern lassen sich qualifizieren."

Von einer überhöhten Kostenbelastung für die Unternehmen könne dabei keine Rede sein: Selbst wenn die dafür vorgesehenen Kapazitäten ausgeschöpft würden, bedeute dies für einen baden-württembergischen Durchschnittsbetrieb eine Steigerung von 0,04 Prozent der Gesamtkosten, so Zitzelsberger. "Jede Grippeepidemie löst die dreifache Kostenwelle aus." Andere Bundesländer, in denen ein solches Gesetz längst existiert, verzeichnen in der Spitze eine Kostensteigerung von maximal 0,01 Prozent.

Letzte Änderung: 08.08.2014