IG Metall Pressedienst 55/2013

IG Metall Pressedienst

08.10.2013 Scheitern der Verhandlungen über fairen Umgang mit Werkverträgen bei Daimler - IG Metall sieht jetzt die Politik am Zug

Stuttgart - Das gestrige Scheitern der betrieblichen Verhandlungen über soziale Mindeststandards bei Fremdfirmen, die Aufträge der Daimler AG erhalten, hat bei der IG Metall Baden-Württemberg Enttäuschung und Verärgerung ausgelöst.

Der Vorstand der Daimler AG hatte sich geweigert, die Anwendung von regionalen Tarifverträgen der jeweiligen Branche als sozialen Mindeststandard anzuerkennen und verließ den Verhandlungstisch. IG Metall-Bezirksleiter Jörg Hofmann sieht jetzt die Politik am Zug und in der Verantwortung.

Jörg Hofmann

Hofmann: "Der Vorgang lässt in aller Klarheit erkennen: Die Unternehmen sind fest entschlossen, das Instrument der Werk- und Dienstverträge zur Kostensenkung zu nutzen. Sie wollen zunehmend Arbeiten und Leistungen von außen billig einkaufen und nehmen gerne in Kauf, dass sich die anbietenden Firmen durch Lohndrückerei gegenseitig unterbieten."

Keine fairen Entlohnungsbedingungen in den Betrieben
Dies gehe oft zu Lasten des örtlichen Handwerks, der regionalen Zulieferer und Dienstleister. Die Weigerung des Daimler-Vorstandes, die Anwendung von jeweils gültigen Tarifverträgen zur Bedingung für eine Auftragsvergabe zu machen, verhindere nicht nur faire Entlohnungsbedingungen in den Betrieben. Deutlich werde auch, wie wichtig die Aufnahme von weiteren Branchen in das Entsendegesetz sei, um Lohndumping zu verhindern und faire Wettbewerbsbedingungen für regionale Anbieter zu sichern.

Gesetzgeber gefordert
"Die verbindliche Festlegung tariflicher Mindeststandards für alle Betriebe einer Branche scheitert zu oft am Veto der Arbeitgeberverbände. Fairer Wettbewerb ist aber nicht möglich, wenn starke Unternehmen in der Auftragsvergabe Lohndumping erzwingen - hier ist der Gesetzgeber gefordert, die Einhaltung von Tarifverträgen und einen verbindlichen Mindestlohn durchzusetzen", so Hofmann.

Betriebsräte benötigen geeignete gesetzliche Grundlagen
Am Beispiel Daimler sei noch einmal deutlich geworden, dass Betriebsräte dringend geeignete gesetzliche Grundlagen brauchen, um in der Frage der Werkverträge etwas zu bewegen. Zum Schutz der Beschäftigten im Werkvertrag, aber auch zum Schutz der Stammbeschäftigten und des Know-hows in den Unternehmen sei dies dringend nötig.
"Deshalb ist jetzt die Politik am Zug und in der Verantwortung: Die Betriebsräte brauchen starke Mitbestimmungsrechte bei der Planung von Fremdvergaben, dem Einsatz von Fremdpersonal und der Definition und Überwachung der Einhaltung sozialer Mindeststandards bei Fremdfirmen. Alles andere wäre Makulatur", sagte der Gewerkschafter.

Bundesratsinitiative gegen den Missbrauch von Werkverträgen
Hofmann befürwortet damit die unter anderem von der baden-württembergischen Landesregierung angestoßene Bundesratsinitiative gegen den Missbrauch von Werkverträgen. Im entsprechenden Gesetzentwurf sind unter anderem Informations- und Beratungsrechte des Betriebsrats bei der Planung vor Fremdvergaben und Mitbestimmungsrechte beim Einsatz von Fremdpersonal vorgesehen.

Letzte Änderung: 08.10.2013