Übernahme eines JAV I.
Die Beteiligten streiten darüber, ob zwischen einem früheren Mitglied der JAV und der Ar-beitgeberin ein Arbeitsverhältnis zustande gekommen ist. Hilfsweise macht die Arbeitgeberin die Auflösung des
Arbeitsverhältnisses geltend. Streitig war u. a., ob das Mitglied der JAV form- und fristgerecht die Übernahme geltend gemacht hat. Das BAG hat zur weite-ren Sachaufklärung den Rechtsstreit an das LAG zurückverwiesen;
in der Sache also noch nicht abschließend entschieden. Herausgestellt wurde jedoch, dass das Übernahmever-langen nach § 78 a Abs. 2 Satz 1 BetrVG nur wirksam innerhalb der letzten 3 Monate vor Beendigung des
Berufsausbildungsverhältnisses gestellt werden kann. Das Übernahmeverlangen muss auch schriftlich erfolgen, wobei die E-Mail diesem Schriftformerfordernis nicht genügt.
BAG Beschluss vom 15.12.2011 - 7 ABR 40/10 in DB 2012 1693 ff.
Merkposten: Das Übernahmeverlangen per E-Mail ist nicht zulässig.
Letzte Änderung: 10.01.2013