Übernahme eines JAV I.

Kurz und bündig

10.01.2013 Informationen für die Betriebsratsarbeit 02/2012 - Dezember

Die Beteiligten streiten darüber, ob zwischen einem früheren Mitglied der JAV und der Ar-beitgeberin ein Arbeitsverhältnis zustande gekommen ist. Hilfsweise macht die Arbeitgeberin die Auflösung des Arbeitsverhältnisses geltend. Streitig war u. a., ob das Mitglied der JAV form- und fristgerecht die Übernahme geltend gemacht hat. Das BAG hat zur weite-ren Sachaufklärung den Rechtsstreit an das LAG zurückverwiesen; in der Sache also noch nicht abschließend entschieden. Herausgestellt wurde jedoch, dass das Übernahmever-langen nach § 78 a Abs. 2 Satz 1 BetrVG nur wirksam innerhalb der letzten 3 Monate vor Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses gestellt werden kann. Das Übernahmeverlangen muss auch schriftlich erfolgen, wobei die E-Mail diesem Schriftformerfordernis nicht genügt.
BAG Beschluss vom 15.12.2011 - 7 ABR 40/10 in DB 2012 1693 ff.
Merkposten: Das Übernahmeverlangen per E-Mail ist nicht zulässig.

Letzte Änderung: 10.01.2013