Probezeit oder Wartezeit?
Einzig und allein soll die Wartezeit von derzeit 6 Monaten auf 24 Monate angehoben werden, die die Voraussetzung dafür ist, dass überhaupt gegen eine arbeitgeberseitig ausgesprochene Kündigung unter Berufung auf das
Kündigungsschutzgesetz Klage erhoben werden kann. Nach der Presseberichterstattung beabsichtigt die Regierung die Probezeit zu verlängern. Das ist falsch und bleibt falsch. Das Wort "Probezeit" kommt im
Kündigungsschutzgesetz überhaupt nicht vor. Zukünftig soll Voraussetzung für das Erheben der Kündigungsschutzklage nicht nur die Anzahl der Beschäftigten im Betrieb, sondern auch eine mindestens 24-monatige
Betriebszugehörigkeit sein.
Über den weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahren werden wir informieren.
Letzte Änderung: 31.10.2007