Springe direkt zu: Seiteninhalt, Hauptmenü, Bereichsnavigation

IG Metall Baden-Württemberg

Erfolgreich in Baden-Württemberg

Verfall von Urlaubsansprüchen

Vorschaubild

22.07.2012 Informationen für die Betriebsratsarbeit 1/2012 - Juni

Nach neuerer Rechtsprechung sind Urlaubsansprüche aus dem letzten Kalenderjahr, die aus krankheitsbedingten Gründen nicht gewährt oder genommen werden können, auf das Folgejahr zu übertragen. Der übertragene Urlaubsan-spruch muss dann - bei bestehender Arbeitsfähigkeit - auch gewährt und genommen werden, da der übertragene Urlaubsanspruch erlischt, wenn der/die Beschäftigte nach Wiedergenesung der Arbeitsfähigkeit nicht gehindert war, im laufenden Jahr den Urlaubsanspruch zu realisieren.

BAG Urteil vom 09. August 2011 - 9 AZR 425/10 in AuR 2012, 43

Letzte Änderung: 18.07.2012

Creative Commons License 3.0: BY-NC-ND

1%-Beitrag das sich lohnt. Jetzt Mitglied werden!

Gemeinsam stark.

Mitmachen!

Wir. Die IG Metall.
Online beitreten

Adresse:

IG Metall Bezirksleitung Baden-Württemberg | Stuttgarter Straße 23 | D-70469 Stuttgart
Telefon: +49 (711) 16581-0 | Telefax: +49 (711) 16581-30 | E-Mail:

Service: