Zustimmung zur Ein- od. Umgruppierung

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12.12.2011 Informationen für die Betriebsratsarbeit 3/2011 - November 2011

Der Betriebsrat muss vom Arbeitgeber bei jeder Einstellung oder Versetzung i. V. m. der Eingruppierung oder bei einer Umgruppierung beteiligt werden. Konkret: Die Zustimmung des Betriebsrates ist einzuholen. Dafür gilt eine Wochenfrist; § 99 Abs. 3 BetrVG. Äußert sich der Betriebsrat nicht, gilt nach Ablauf der Woche die Zustimmung als erteilt. Aber: Das BAG entschied, dass die Wochenfrist erst dann beginnt, wenn der Arbeitgeber den Betriebsrat vollständig informiert hat.

BAG Beschluss vom 09. März 2011 - 7 ABR 127/09 in DB 2011, 28.

Letzte Änderung: 01.12.2011