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04.12.2011 Informationen für die Betriebsratsarbeit 3/2011 - November 2011

Die Gewerkschaft hat mit einem einzelnen Arbeitgeber sinngemäß vereinbart, dass eine den Gewerkschaftsmitgliedern vorbehaltene Leistung, die der Arbeitgeber ansonsten an nicht oder anders organisierte Beschäftigte gewährt, zusätzlich zu den tariflichen Ansprüchen auch an die Gewerkschaftsmitglieder gezahlt werden müssen. Diese Reglung ist nach Ansicht des BAG unwirksam, da eine solche Klausel - Spannenklausel genannt - wegen der Überschreitung der Tarifmacht grundsätzlich unwirksam sei.

BAG Urteil vom 23. März 2001 - 4 AZR 366/09 in DB 2011, 1867 ff.

Letzte Änderung: 01.12.2011