Der Betriebsrat kann die Ausschreibung von Arbeitsplätzen verlangen, die vom Arbeitgeber dauerhaft für die Besetzung mit Leiharbeitnehmern vorgesehen sind.
BAG, Beschluss vom 01.02.2011 - 1 ABR 79/09
www.bundesarbeitsgericht.de
Ausschreibung und Leiharbeit
Letzte Änderung: 16.08.2011

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