ERA-TV: In den Betrieben informieren!

ERA-TV Baden-Württemberg

06.03.2003 Die Arbeitgeber von Südwestmetall wollen den ERA-Tarifvertrag offenbar dazu nutzen, das Entgeltniveau zu kürzen und die Mitbestimmung einzuschränken

In einer Entschließung stellen die Delegierten der Großen Tarifkommission fest, dass sich Mehrleistung in den Betrieben nach dem Willen der Arbeitgeber nicht mehr lohnen solle. Das treffe insbesondere die Beschäftigten in Akkord- und Prämienlohn. Die ständige Leistungsverdichtung, kürzere Takte und größere Arbeitsaufgaben, das alles soll nicht zu höheren Leistungsentgelten für die Beschäftigten führen.

Die Entschließung hat den folgenden Wortlaut:

Entschließung
der Großen Tarifkommission der IG Metall für die
Metall- und Elektroindustrie in Baden-Württemberg vom 6.3.2003

Die Große Tarifkommission der Metall- und Elektroindustrie der IG Metall Baden-Württemberg hat den Stand der ERA-Verhandlungen diskutiert und bewertet.

Die von Südwestmetall eingebrachten Forderungen zur Gestaltung des Leistungsentgelts im ERA-TV und der Überleitung heutiger Leistungsentgelt-bestimmungen sind nicht geeignet, den ERA-Prozess auf dem Verhandlungswege erfolgreich abzuschließen. Dies gilt im Besonderen für die Festschreibung eines tariflichen Leistungsentgeltvolumens von 15%. Dies steht im krassen Widerspruch zur Realität in den Betrieben und den Erfordernissen einer leistungsgerechten Vergütung.

Offensichtlich wollen die Arbeitgeber den ERA-TV dazu benutzen, Entgeltniveaus abzusenken und die Mitbestimmung einzugrenzen Dies träfe insbesondere die Beschäftigten im Akkord und in der Prämie. Aber auch alle anderen Beschäftigtengruppen in Betrieben, die heute mehr als das tarifliche Mindestleistungsentgelt verdienen.

Südwestmetall will das Prinzip des Leistungslohns auf den Kopf stellen: Mehrleistung soll sich nicht mehr lohnen. Lediglich die Leistungsunterschiede zwischen Beschäftigten sollen durch unterschiedliche Leistungsentgelte aus einem vorgegebenen Volumen vergütet werden. Die ständige Leistungsverdichtung in den Betrieben, kürzere Vorgabezeiten, die immer stärkere Verdichtung von Terminen, größere Arbeitsaufgaben - all dies soll zu keinen höheren Leistungsentgelten für die Beschäftigten führen.

Die IG Metall hat den Arbeitgebern angeboten, die durchschnittliche Leistungsentgelthöhe über der Mindestnorm des Tarifvertrages betrieblich zu vereinbaren, um so den unterschiedlichen betrieblichen Bedingungen gerecht zu werden. Wenn der Arbeitgeberverband dieses Angebot ablehnt, zeigt er, was Arbeitgeber und ihre politischen Verbündeten im Sinne haben, wenn sie eine stärkere Öffnung der Tarifverträge für betriebliche Vereinbarungen proklamieren: Kein faires Aushandeln auf Betriebsebene!

Die Große Tarifkommission billigt den Vorschlag der Verhandlungskommission, die heute unterschiedlichen Regelungen über die Leistungsbedingungen in den Tarifgebieten Nordwürttemberg/Nordbaden einerseits, Südwürttemberg/ Hohenzollern und Südbaden andererseits, bis auf Weiteres beizubehalten. Sie knüpft daran aber die Bedingung, dass die Beibehaltung der heutigen Regelungen uneingeschränkt erfolgt. Das Ziel einheitlicher Tarifregelungen zu Leistungsbedingungen muss auch nach Abschluss eines ERA-TV weiterverfolgt werden.

Die Große Tarifkommission fordert die Betriebsräte und Vertrauensleute der IG Metall auf, über die Vorstellungen der Arbeitgeber in den Betrieben zu informieren und zu diskutieren.

Letzte Änderung: 22.04.2008