Internetnutzung und Betriebsrat

IG Metall Kurz und Bündig

25.10.2010 Praktische Informationen für die Betriebsratsarbeit - 2/2010 - Oktober 2010

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Arbeitgeberin verpflichtet ist dem Betriebsrat einen Internetzugang für den ihm überlassenen PC zur Verfügung zu stellen. Der Betriebsrat war erfolgreich. Das BAG entschied, dass zur Erledigung seiner erforderlichen Aufgaben dem Betriebsrat ein Internetzugang zur Verfügung gestellt werden muss. Der Betriebsrat hat dabei die Interessen der Belegschaft mit den berechtigten Interessen des Arbeitgebers in insbesondere in der Kostenbegrenzung abzuwägen. Zur Begründung des Anspruchs bedarf es nicht der Darlegung konkreter aktueller anstehender betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben, zu deren Erledigung Informationen aus dem Internet benötigt werden.

BAG Beschluss - 20. Januar 2010 - 7 ABR 79/08 - DB 2010, 1243

Letzte Änderung: 20.10.2010