Zu den Kosten der Betriebsratstätigkeit gehören auch die Honorarkosten für einen Rechtsanwalt, dessen Heranziehung in einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren der Betriebsrat in Wahrnehmung seiner
betriebsverfassungsrechtlichen Rechte für erforderlich halten durfte.
Die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers entfällt jedoch bei einer offensichtlich aussichtslosen oder mutwilligen Rechtsverfolgung des Betriebsrates.
BAG Urteil vom 29. Juli 2009 - 7 AZR 95/07 - DB 2010, 176
Hinweis: Vor der endgültigen Entscheidung von Betriebsrat und Anwalt in einer Angelegenheit tätig zu werden, das Kostenrisiko klären.
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