Entgeltumwandlung

05.08.2002 Ab sofort können Arbeitnehmer verlangen, dass ihr Arbeitgeber ihnen ein Angebot zur Entgeltumwandlung macht.

Innerhalb von drei Monaten nach der Geltendmachung muss der Arbeitgeber ein konkretes Angebot zur betrieblichen Altersversorgung unterbreiten. Kommt der Arbeitgeber dem innerhalb dieses Zeitraums nicht nach, ist die Entgeltumwandlung über die MetallRente durchzuführen.

Weitere Infos unter:

Letzte Änderung: 23.08.2010