Gefährdungsbeurteilung

IG Metall Kurz und Bündig

28.11.2008 Praktische Informationen für die Betriebsratsarbeit - 4/08 - November 2008

Das BAG entschied in einem Urteil wie folgt: Der Arbeitgeber hat nach § 5 Abs. 1 ArbSchG durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Nach § 618 Abs. 1 Satz 1 BGB hat der Arbeitgeber Räume, Vorrichtungen oder Gerätschaften so einzurichten und zu unterhalten und Dienstleistungen so zu regeln, dass Beschäftigte gegen Gefahr für Leben und Gesundheit soweit geschützt sind, als die Natur der Arbeitsbedingung es gestattet.

BAG Urteil vom 12.08.2008 - 9 AZR 1117/06 - Pressemitteilung des BAG

Letzte Änderung: 24.11.2008