Verschulung der Ausbildung verhindern
Der Entwurf zu einem neuen Berufsbildungsgesetz enthält Ansätze, die die Verschulung der Berufsbildung vorantreiben und damit einen Systemwechsel einleiten. Die Sorge von Wirtschaft und Gewerkschaften um die Zukunft des Berufsbildungssystems wird verstärkt durch den Vorschlag der Ministerpräsidenten im Rahmen der Föderalismuskommission, Zuständigkeiten in der beruflichen Bildung auf die Länder zu übertragen. Sie appellieren gemeinsam an die Bundesregierung, die Zuständigkeit des Bundes für die berufliche Bildung uneingeschränkt zu erhalten, um deren national wie international anerkannt hohe Qualität zu sichern und die bundes- und europaweite berufliche Mobilität nicht zu gefährden.
Wegen des fehlenden Bezugs zur beruflichen Praxis bestehen gravierende Bedenken gegen eine generelle Gleichstellung vollzeitschulischer Bildungsgänge mit dualen Berufsabschlüssen. Um das duale Ausbildungssystem nicht auf Dauer
zu gefährden, dürfen vollzeitschulische Bildungsgänge nur in Ausnahmefällen und zeitlich begrenzt der betrieblichen Ausbildung gleichgestellt und mit einem Anspruch auf Zulassung zur Kammerprüfung verbunden
werden. Kriterien dafür sind inhaltliche und zeitliche Gleichwertigkeit und die Einbeziehung betrieblicher Praxis.
Ob ein entsprechender Bedarf besteht, muss von den zuständigen Stellen für Berufsbildung festgestellt werden. Die Entscheidung über die Gleichwertigkeit vollzeitschulischer Bildungsgänge muss das für die
Ausbildungsordnungen zuständige Bundesministerium unter Einbeziehung der Sozialpartner treffen.
Letzte Änderung: 17.04.2008