Private Internetnutzung

Vorschaubild

25.11.2007 Praktische Informationen für die Betriebsratsarbeit - 4/07

Die exzessive Nutzung des Internets während der Arbeitszeit zu privaten Zwecken kann eine schwere Pflichtverletzung des Arbeitsvertrages sein, die den Arbeitgeber ohne vorangegangene Abmahnung zu einer fristgemäßen Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus verhaltensbedingten Gründen berechtigen kann.

BAG Urteil vom 31.05.2007 - 2 AZR 200/06 - DB 2007, 1932

Letzte Änderung: 23.11.2007