Abfindung nach § 1 a KSchG

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25.11.2007 Praktische Informationen für die Betriebsratsarbeit - 4/07

Die Parteien streiten über eine von den Klägern in erster Linie auf § 1a KSchG gestützte Zahlungsforderung.
Die Kläger sind Eltern und gesetzliche Erben des verstorbenen Sohnes, dessen Arbeitsverhältnis zuvor vom Arbeitgeber unter Einhaltung der Frist gekündigt worden war. Mit Ausspruch der Kündigung - also noch innerhalb der Kündigungsfrist - wurde bei Meidung der Kündigungsschutzklage eine Abfindung entsprechend §§ 1, 1a KSchG angeboten. Zur Zahlung der Abfindung kam es aber nicht. Die Klage blieb erfolglos, da der Anspruch auf die Abfindung erst mit Ablauf der Kündigungsfrist entsteht. Endet jedoch das Arbeitsverhältnis durch Tod des Beschäftigten kann der Anspruch deshalb nicht an die Erben übergehen.

BAG Urteil vom 10.05.2007 - 2 AZR 45/06 - DB 2007, 1930 ff

Letzte Änderung: 23.11.2007