Freiwilligkeitsvorbehalt und ...

Vorschaubild

25.11.2007 ... Leistungszulagen - Praktische Informationen für die Betriebsratsarbeit - 4/07

Die Parteien streiten über die Zahlung monatlicher Zulagen.
Im Anhang zum bestehenden Arbeitsvertrag hieß es, dass die vereinbarte monatliche Leistungszulage als freiwillige Leistung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erfolge. Im Juni 2004 stellte der Arbeitgeber die Zahlung dieser und weiterer Zulagen ohne Begründung ein. Die Klage war erfolgreich, das BAG entschied, dass ein Widerrufsvorbehalt im vorformulierten Arbeitsvertrag unwirksam sei. Ein vertraglicher Ausschluss jeden Rechtsanspruchs bei laufendem Arbeitsentgelt benachteilige die Beschäftigten entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und sei deshalb unwirksam.

BAG Urteil vom 24. April 2007 - 5 AZR 627/06 - BB 2007, 1900 ff = DB 2207, 1757 ff

Letzte Änderung: 23.11.2007