Kindergeldanspruch
Anspruch auf Kindergeld
Kindergeld für minderjährige Kinder gibt es ohne Einschränkung. Erst wenn die Kinder volljährig werden, gibt es den Kindergeldanspruch nur noch dann, wenn sich das Kind in einer Berufsausbildung befindet und das 25.
Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Erzielen volljährige Kinder eigene Einkünfte, kommen die Kindervergünstigungen darüber hinaus nur dann in Betracht, wenn die Einkünfte und Bezüge des Kindes den Betrag von 7.680 Euro im Kalenderjahr 2007
nicht übersteigen (§ 32 Abs. 4 Sätze 1 und 2 EStG).
Sobald der Grenzbetrag aber auch nur um 1 Euro überschritten wird, gibt es weder Kindergeld noch einen Kinderfreibetrag, noch den Betreuungsfreibetrag (so genannte Fallbeilwirkung).
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Letzte Änderung: 14.04.2008