Alle Jahre wieder sicher: Weihnachtsgeld

12.11.2001 Alle Jahre wieder eine sichere Sache für IG Metall-Mitglieder: Das Weihnachtsgeld - in der Metall- und Elektroindustrie, bei Textil und Bekleidung, Holz und Kunststoff ist es durch Tarifverträge geregelt. Nichtmitglieder haben keinen Anspruch da

Die Medienberichte über eine sich verschlechternde Konjunktur führen zu Verunsicherung unter den Beschäftigten. Viele wissen nicht, ob sie einen Rechtsanspruch auf Weihnachtsgeld haben. Für den Zuständigkeitsbereich der IG Metall ist dies durch den Tarifvertrag "Betriebliche Sonderzahlung" (Weihnachtsgeld) eindeutig geregelt. Danach haben die Beschäftigten einen Rechtsanspruch, die Mitglied der IG Metall sind und deren Beschäftigungsbetrieb tarifgebunden ist.

Die Höhe des Weihnachtsgeldes richtet sich nach der Betriebszugehörigkeit. Bei Beschäf-tigten in der Metallindustrie sind dies zwischen 25 - 55 Prozent eines Monatsverdienstes. Sofern nicht durch betriebliche Vereinbarungen anders geregelt, muss den Beschäftigten das Weihnachtsgeld am 1. Dezember eines Jahres zur Verfügung stehen.

Letzte Änderung: 31.10.2007