Zeitkonten-Guthaben

15.10.2001 Die Parteien streiten darüber, ob tarifvertragliche Mehrarbeitszuschläge zu zahlen sind,

wenn ein im Rahmen tarifgemäßer flexibler Arbeitszeit vor Ablauf eines Ausgleichszeitraums entstandener Plus-Stunden-Saldo durch Bezahlung ausgeglichen wird.

Das BAG entschied, dass auf Auszahlung von Zeitkonten vor Ablauf des Ausgleichszeitraums keine Mehrarbeitszuschläge zu leisten sind.

BAG, Urteil vom 25.10.2000 - 4 AZR 596/99 in DB 2001, 1620 f.

Letzte Änderung: 31.10.2007