Kündigungsschutz für Betriebsratsmitglieder

14.10.2001 Wird ein Betriebsratsmitglied in einer Betriebsabteilung beschäftigt, die stillgelegt wird, so ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Übernahme des Betriebsratsmitglieds in eine andere Betriebsabteilung, notfalls durch Freikündigungen, siche

Sind in einer anderen Betriebsabteilung geeignete Arbeitsplätze vorhanden, aber mit anderen Beschäftigten besetzt, so muss der Arbeitgeber diesen Arbeitsplatz durch Umsetzung und notfalls durch Kündigung freimachen.
Nur dies wird dem Schutzzweck der Kontinuität des Betriebsratsmandats gerecht. Die Pflicht des Arbeitgebers für das betroffene Betriebsratsmitglied, einen Arbeitsplatz zu schaffen, bedeutet auch keine unzulässige Privilegierung der betriebsverfassungsrechtlichen Funktionsträger.

BAG, Urteil vom 18.10.2000, 2 AZR 494/99 in DB 2001, 1729 ff.

Letzte Änderung: 31.10.2007