Wiedereinstellungsanspruch

29.11.2006 Praktische Informationen für die Betriebsratsarbeit

Wiedereinstellungszusagen sind Betriebsnormen, die Gegenstand von Betriebsvereinbarungen sein können. Betriebsvereinbarungen können ebenso wie Tarifverträge Bestimmungen über den Inhalt, Abschluss und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie über betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen enthalten. Grundsätzlich können alle materiellen oder formellen Arbeitsbedingungen Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein. Erforderlich ist lediglich, dass der Regelungsgegenstand der funktionellen Zuständigkeit des Betriebsrates unterliegt, d.h. ein Bezug zum Betrieb und zu den Interessen der von ihm zu vertretenen Beschäftigten besteht.

BAG Urteil vom 19.10.2005 - 7 AZR 32/05 - BB 2006, 1746 ff

Letzte Änderung: 31.10.2007