Privatnutzung Internet und Telefon
Ob und in welchem Umfang die Benutzung betrieblicher Kommunikationseinrichtungen wie Internet und Telefon zu privaten Zwecken arbeitsvertragswidrig ist, richtet sich primär nach den arbeitsvertraglichen Regelungen. Fehlt eine solche Regelung, so können Beschäftigte i.d.R. berechtigterweise von der Duldung derartiger Handlungen in angemessenem Umfang ausgehen.
LAG Köln, Urteil vom 11.02.2005 - 4 Sa 1018/04 - rkr. - BB 2006, 1691
Letzte Änderung: 31.10.2007