Privatnutzung Internet und Telefon

28.11.2006 Praktische Informationen für die Betriebsratsarbeit

Ob und in welchem Umfang die Benutzung betrieblicher Kommunikationseinrichtungen wie Internet und Telefon zu privaten Zwecken arbeitsvertragswidrig ist, richtet sich primär nach den arbeitsvertraglichen Regelungen. Fehlt eine solche Regelung, so können Beschäftigte i.d.R. berechtigterweise von der Duldung derartiger Handlungen in angemessenem Umfang ausgehen.

LAG Köln, Urteil vom 11.02.2005 - 4 Sa 1018/04 - rkr. - BB 2006, 1691

Letzte Änderung: 31.10.2007