Inhalt:
- Aus für Gehaltswillkür: Trotz gleicher Tätigkeiten verdiente eine Chemielaboratin aus Hanau viel weniger als ihr männlicher Kollege. Dagegen klagte sie mit Hilfe des DGB Rechtsschutz-Büros Hanau.
- Zu gut für die Konkurrenz: Mit neuem Slogan und in bewährter Qualität steht die DGB Rechtsschutz GmbH nach wie vor für erfolgreiche Rechtsvertretung im Arbeits- und Sozialrecht.
- Keine Chance für Drückeberger: Ein KFZ-Mechaniker klagte auf Zahlung einer tariflichen Sondervergütung aus dem Jahr 2010, obwohl der Arbeitgeber zu diesem Zeitpunkt bereits aus dem Arbeitgeberverband ausgetreten war. Mit Erfolg, denn es gilt eine Nachbindung.
- Abwarten wäre ein Armutszeugnis: Anstatt auf ein neues Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu warten, sollte der Gesetzgeber die Zeit nutzen, um den Hartz-IV-Regelsatz insgesamt zu überprüfen, fordert Ingo Kolf, Referatsleiter Arbeitsmarktpolitik beim DGB.

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