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Newsletter RECHT SO! 3/2012

Newsletter RECHT SO! 3/2012

01.07.2012 Der Newsletter der DGB Rechtsschutz GmbH - Ausgabe Juni 2012

Inhalt:

  • Aus für Gehaltswillkür: Trotz gleicher Tätigkeiten verdiente eine Chemielaboratin aus Hanau viel weniger als ihr männlicher Kollege. Dagegen klagte sie mit Hilfe des DGB Rechtsschutz-Büros Hanau.
  • Zu gut für die Konkurrenz: Mit neuem Slogan und in bewährter Qualität steht die DGB Rechtsschutz GmbH nach wie vor für erfolgreiche Rechtsvertretung im Arbeits- und Sozialrecht.
  • Keine Chance für Drückeberger: Ein KFZ-Mechaniker klagte auf Zahlung einer tariflichen Sondervergütung aus dem Jahr 2010, obwohl der Arbeitgeber zu diesem Zeitpunkt bereits aus dem Arbeitgeberverband ausgetreten war. Mit Erfolg, denn es gilt eine Nachbindung.
  • Abwarten wäre ein Armutszeugnis: Anstatt auf ein neues Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu warten, sollte der Gesetzgeber die Zeit nutzen, um den Hartz-IV-Regelsatz insgesamt zu überprüfen, fordert Ingo Kolf, Referatsleiter Arbeitsmarktpolitik beim DGB.

Letzte Änderung: 02.07.2012

Creative Commons License 3.0: BY-NC-ND

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