Acht Bundesländer koppeln die Vergabe öffentlicher Aufträge an die Einhaltung von Tarifstandards. Vier weitere wollen demnächst folgen. Darunter ist das bevölkerungsreichste Bundesland Nordrhein-Westfalen, in dem ein entsprechendes Gesetz morgen zur 1. Lesung in den Landtag eingebracht wird. Damit erleben Tariftreue-Regelungen, nach denen der Staat nur Anbieter beauftragen darf, die sich an bestimmte Lohn- und Tarifstandards halten, drei Jahre nach der umstrittenen "Rüffert-Entscheidung" des Europäische Gerichtshofs (EuGH) eine Renaissance. Das zeigt eine aktuelle Auswertung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung.
Öffentliche Aufträge mit Tarifstandards
Letzte Änderung: 26.07.2011

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