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Newsletter RECHT SO! 1/2010

Newsletter RECHT SO! 1/2010

08.02.2010 Der Newsletter der DGB Rechtsschutz GmbH - Ausgabe Februar 2010

Inhalt:

  • (K)ein aussichtsloser Fall: Das Gericht hätte die Klage gegen den Pflichtwechsel in die gesetzliche Krankenversicherung abweisen können, honorierte aber den Einsatz des Klägers für einen Job.
  • Wir werden noch besser: Mit dem Programm "Wir zeigen Profil" möchte die DGB Rechtsschutz GmbH ihre Arbeit vor Ort weiterentwickeln.
  • Internet-Auftritt gut besucht: Im vergangenen Jahr griffen Internet-Nutzer zwei Millionen Mal auf die Website der DGB Rechtsschutz GmbH zu.
  • Im Amt bestätigt: Wolfgang Apitzsch, Fachanwalt für Arbeitsrecht, bleibt weiterhin Aufsichtsratsvorsitzender der DGB Rechtsschutz GmbH.
  • Keinen Cent verschenken!: Ein Lohnabzug wegen eines negativen Zeitguthabens ist nicht gerechtfertigt, wenn die Beschäftigten beispielsweise auf den Arbeitsumfang keinen Einfluss haben, so das Arbeitsgericht Detmold.
  • "Die Situation bleibt schwierig.": Bei Daimler ist die Produktion stärker gesunken als die Beschäftigung, so Erich Klemm, Vorsitzender des Daimler-Konzernbetriebsrats, über Kurzarbeit im RECHT SO-Interview.
  • Unwort des Jahres: Das Unwort des Jahres 2009 lautet "betriebsratsverseucht".

Letzte Änderung: 08.02.2010

Creative Commons License 3.0: BY-NC-ND

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