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IG Metall Baden-Württemberg

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Vorratsdatenspeicherung

Vorratsdatenspeicherung

Informationen zur Vorratsdatenspeicherung personenbezogener Verbindungsdaten von Festnetz- und Handy-Gesprächen sowie Internet-Daten

Plakat: "Flirten, lästern, tratschen - und Alles wird protokolliert"

Seit Anfang 2008 müssen Verbindungsdaten von allen Festnetz- und Handy-Gesprächen sechs Monate lang gespeichert werden, ab 2009 zusätzlich Internet-Daten. Damit ist nachvollziehbar, wer mit wem per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden oder das Internet genutzt hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS soll auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden.

Mit Hilfe der über die gesamte Bevölkerung gespeicherten Daten können Bewegungsprofile erstellt, geschäftliche oder politische Kontakte rekonstruiert und Freundschaftsbeziehungen identifiziert werden. Auch Rückschlüsse auf den Inhalt der Kommunikation, auf persönliche Interessen und die Lebenssituation der Kommunizierenden sind möglich.

Zugriff auf die Daten sollen Polizei, Staatsanwaltschaft, Nachrichtendienste oder auch ausländische Staaten erhalten.

Mit Urteil vom 02. März 2010 hat das Bundesverfassungsgericht das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung aufgehoben. CDU und CSU wollen jedoch, dass so bald wie möglich ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen wird.

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